Erbrechtliche Beratung

Die persönliche Lebensplanung schliesst eine sinnvolle Nachlassplanung mit ein. Nehmen Sie diese frühzeitig in Angriff – wir unterstützen Sie gerne mit einer individuellen Beratung.
Bei den grossen Lebensereignissen für Sie da.

Ehevertrag

Mit einem öffentlich beurkundeten Ehevertrag besteht die Möglichkeit, innerhalb des gesetzlichen Güterstandes der Errungenschaftsbeteiligung Änderungen vorzunehmen. Häufig wird vereinbart, dass bei einem Todesfall der überlebende Ehegatte das gesamte gemeinsam erarbeitete Vermögen erhalten soll und die gemeinsamen Kinder keinen Anspruch daran haben. Durch einen Ehevertrag kann zudem die Gütergemeinschaft oder die Gütertrennung vereinbart werden.

  • Feststellen der persönlichen Bedürfnisse und Wünsche im Gespräch
  • Güterrechtliche Beratung
  • Überprüfen von bestehenden Eheverträgen
  • Ausarbeiten von Eheverträgen

Testament und Erbvertrag

Im eigenhändig verfassten oder öffentlich beurkundeten Testament legen Sie fest, wie Ihr Vermögen letztwillig verteilt werden soll. Damit bestimmen Sie auch über die gesetzlich vorgesehene Erbfolge hinaus, welche Ihnen nahestehenden Personen begünstigt werden sollen.

Eine Alternative bietet der öffentlich beurkundete Erbvertrag, der für alle Vertragsparteien verbindlich ist. Ihre individuellen Anliegen klären wir im persönlichen Gespräch.

  • Feststellen der persönlichen Bedürfnisse und Wünsche im Gespräch
  • Erbrechtliche Beratung
  • Überprüfen von bestehenden Testamenten und Erbverträgen
  • Verfassen von Testamenten und Erbverträgen

Erbteilung

Sollten Sie uns in Ihrem Testament als Willensvollstrecker eingesetzt haben, garantieren wir die unparteiliche und korrekte Nachlassabwicklung. Wir entlasten Ihre Erben, indem wir alles erledigen, was es in einem Todesfall zu erledigen gilt. Auch wenn Sie als Erbe in einem Nachlass Hilfe benötigen sollten, unterstützen wir Sie gerne.

  • Willensvollstreckung im Auftrag des Erblassers 
  • Erbenvertretungen im Auftrag der Erben 
  • Erstellung von Erbteilungsverträgen
  • Beratung zu Erbschafts- und Schenkungssteuern

Vorsorgeauftrag und Patientenverfügung

Wer kümmert sich um Sie, sollten Sie einmal urteilsunfähig werden?

Gerne zeigen wir auf, welche Vorkehrungen Sie treffen können und welche rechtlichen Regelungen im Falle einer Urteilsunfähigkeit auch tatsächlich sinnvoll sind.

Broschüre Erbrechtliche Beratung

Diese Informationen können Sie auch als PDF-Broschüre herunterladen.